Befreiungsantrag

3 Dinge müssen vorgetragen / belegt werden:

  • Ihr dürft nicht aktiv studieren, also derzeit keine Seminare / Vorlesungen besuchen (häufig wenn Ihr bereits das Studium beendet habt oder eine "Pause" einlegt).
  • Ihr dürft Euch nicht in NRW aufhalten (dies wird häufig belegt durch Praktikumsbescheinigungen, Flugtickets, Untermietverträge, Abmeldungen).
  • Eine grobe Übersicht Eurer finanziellen Verhältnisse muss beigefügt werden (es soll vermieden werden, dass "gut" verdienende Studierende sich wegen einer durchschnittlichen monatlichen Belastung von unter 25€ aus der Solidargemeinschaft Semesterticket "ziehen" - dies wird häufig durch eine Verdienstbescheinigung oder einen Praktikumsvertrag belegt).

Wird ein Befreiungsantrag positiv beschieden, wird die Fahrtberechtigung auf dem Thermostreifen der Chipkarte ungültig gemacht und der entsprechende Teilbetrag gegen Semesterende überwiesen. (Also bitte die Chipkarte dem Antrag beifügen oder nachliefern sobald Ihr sie bekommt). Damit verliert Ihr für dieses Semester automatisch die Fahrtberechtigung für VRS- und NRW-Ticket.

 

Aufgrund eines Softwareproblems auf der Chipkarte kann es vorkommen, dass die Fahrtberechtigung bei der Validierung im darauf folgenden Semester nicht automatisch wieder aufgedruckt wird. In solchen Fällen bitte den Studiausweis wieder beim Befreiungsausschuss einreichen. Wir korrigieren das dann schnellstmöglich!

 


Download Befreiungsantrag

Den Befreiungsantrag zum downloaden findest du hier...