3 Dinge müssen vorgetragen / belegt werden:
Wird ein Befreiungsantrag positiv beschieden, wird die Fahrtberechtigung auf dem Thermostreifen der Chipkarte ungültig gemacht und der entsprechende Teilbetrag gegen Semesterende überwiesen. (Also bitte die Chipkarte dem Antrag beifügen oder nachliefern sobald Ihr sie bekommt). Damit verliert Ihr für dieses Semester automatisch die Fahrtberechtigung für VRS- und NRW-Ticket.
Aufgrund eines Softwareproblems auf der Chipkarte kann es vorkommen, dass die Fahrtberechtigung bei der Validierung im darauf folgenden Semester nicht
automatisch wieder aufgedruckt wird. In solchen Fällen bitte den Studiausweis wieder beim Befreiungsausschuss einreichen. Wir korrigieren das dann schnellstmöglich!