Jetzt wird deutlich, dass es sich bei SemesterTicket und NRW-Ticket um zwei unterschiedliche Tickets handelt, denn einige Leistungen gibt es nur im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS).
Das NRW-Semesterticket
gilt in sämtlichen Stadt-, Straßen- und U-Bahnen, S- und
Regionalbahnen, Regionalexpressen und auf allen Buslinien in NRW, und zwar jeweils für die 2. Klasse.
Die Benutzung von IC-, EC- und ICE-Zügen, sowie fahren in der 1. Klasse ist grundsätzlich nicht möglich, auch nicht gegen Zahlung eines Zuschlags. Einzige Ausnahme:
ein Zugbegleiter oder "Kundenbetreuer im Nahverkehr" (KiN) (früher: "Schaffner") gibt den Zug frei, was meistens über Lautsprecher am Bahnhof durchgesagt wird.
Das VRS-Semesterticket
gilt im gesamten VRS-Netz jeweils für die 2. Klasse. Zum VRS-Netz gehören alle Städte und Gemeinden des VRS-Verbundraumes sowie einige an den Verbundraum
angrenzende Städte und Gemeinden.
In den kariert dargestellen Städten und Gemeinden gilt der VRS-Tarif nur auf einzelnen Linien.
Auf der Flughafenlinie 670 zum Flughafen Köln/Bonn muss vor Fahrtantritt der Schnellbuszuschlag entrichtet werden.
Das SemesterTicket gilt nicht in ICE, IC, Thalys und EC. oder in der 1. Klasse. Das SemesterTicket gilt ebenfalls nicht im Busverkehr des Kreises
Altenkirchen.
Ausnahmeregelung für bestimmte Bereiche an den VRS-Grenzen
Anstelle des früheren Übergangstarifbereiches zwischen den Verkehrsverbünden Rhein-Sieg (VRS) und Rhein-Ruhr (VRR) wurden im Februar 2005 ein „Kleiner Grenzverkehr“
und ein „Großer Grenzverkehr“ eingeführt
Der Kleine Grenzverkehr zwischen den Verkehrsverbünden Rhein-Sieg (VRS) und Rhein-Ruhr (VRR) umfasst die Stadt Dormagen, die Stadt Grevenbroich, die Stadt
Langenfeld, die Stadt Monheim, die Stadt Remscheid, die Gemeinde Rommerskirchen und die Stadt Solingen. In diesen Städten und Gemeinden gilt das SemesterTicket, wie im VRS-Gebiet, für alle und
auf allen Linien.
Die folgenden Ausführungen zum Großen Grenzverkehr gelten nur für Leute, die ihren Erst- oder Zweitwohnsitz in einem der unten aufgeführten Orte haben. Diese können
das SemesterTicket als Pendelticket für die direkte Fahrt zum Wohnort zur Heimfahrt nutzen. Die Strecke zwischen der Grenze des VRS und dem Wohnort muss auf direktem Weg zurückgelegt
werden.
Der Große Grenzverkehr umfasst
Nach Süden hin gilt die bisherige Regelung für den Übergangstarifbereich Ahrtal.
Da es für manche Städte Besonderheiten gibt und sich insbesondere für das Ahrtal in nächster Zeit einiges ändern wird, sei für Fragen auf den
SemesterTicketbeauftragten Thomas (im AStA) oder direkt an den VRS verwiesen.
Als Fahrausweis gilt auch im Großen Grenzverkehr der Studierendenausweis, hier aber in jedem Fall in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis, aus dem der
Wohnsitz hervorgeht, bzw. mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr!) als Nachweis für die Fahrtberechtigung außerhalb des VRS.
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.